Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird durch einen Beschluss der Eigentümer bestellt. Dies erfolgt in der Regel während einer Eigentümerversammlung, bei der die Mehrheit der Eigentümer über den Verwalter abstimmt. Die Bestellung erfolgt oft für einen Zeitraum von mehreren Jahren, kann aber bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden, sofern dies durch die Eigentümerversammlung beschlossen wird.
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