Sondereigentums-Verwaltung

Wir helfen dem Vermieter von Wohnungseigentum, indem wir als Bindeglied zwischen Ihnen und der Eigentümergemeinschaft als auch zwischen Ihnen und dem Mieter fungieren.

Ihre Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft (WEG)

In einem Mehrfamilienhaus, dessen einzelne Einheiten in einzelne Eigentumswohnungen, gesetzlich auch Sondereigentum genannt, aufgeteilt sind, wird das Gemeinschaftseigentum vom Verwalter betreut.
Das bedeutet, dass hinter der Wohnungseingangstür die Zuständigkeit des WEG-Verwalters – bis auf wenige Ausnahmen – aufhört und der jeweilige Eigentümer seine Eigentumswohnung selbst verwaltet.

Hier greift die Sondereigentumsverwaltung (SEV). Sie bietet sich an, wenn die Wohnung vermietet ist.
Der Sondereigentumsverwalter entlastet Sie als Eigentümer und Vermieter in allen Belangen, überwacht Mieteingang und ist Ansprechpartner für den Mieter und Handwerker/Dienstleister und erstellt natürlich auch die jährliche Nebenkostenabrechnung für den Mieter.

Wenn der Wohnungseigentumsverwalter (WEG Verwalter) die Sondereigentumsverwaltung übernimmt erhält der Eigentümer der Wohnung ein All-Inklusiv-Paket.
Auf Wunsch suchen wir für Sie auch den passenden Mieter und schließen den Mietvertrag für freie Mieteinheiten ab

Sie suchen eine andere Leistung?

Wir haben ein weitreichendes Angebot. Gerne erstellen wir auch für Ihre Immobilie eine individuell zugeschnittene Lösung.

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